Nach der Einreichung der Strafanzeige habe der Beschuldigte in den Gängen der Staatsanwaltschaft […] verlauten lassen, dass er soeben "mit Zeitstempel gegen A. und H. beim Regierungsrat eine Strafanzeige eingereicht habe", was ein Stagiaire der Kantonspolizei Aargau mitbekommen und umgehend H. gemeldet habe. Bereits während der dem Sachverhalt zu Grunde liegenden Diskussion habe der Beschuldigte verlauten lassen, dass ein Gericht die Strafbarkeit klären könne. Es bestünden folglich keine Zweifel über die Absicht des Beschuldigten, mit seinem Schreiben eine Strafanzeige einzureichen.