2.2. Den zu prüfenden Vorfällen (vgl. E. 1.3.9. hiervor) liegen die Vorwürfe der Ehrverletzung (Art. 173 f. StGB), des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) und der falschen Anschuldigung (Art. 303 Abs. 1 StGB) zugrunde.