1.3.7.2. Im massgeblichen Zeitungsartikel "[…]" (erschienen am […] in […]) wird primär die Arbeit der Kantonspolizei Aargau (bzw. der Sondereinheit Argus) thematisiert, wobei der Beschwerdeführer nicht namentlich erscheint und sich aus dem Artikel in keiner Weise ergibt, dass mit den beschriebenen Vorkommnissen (auch) der Beschwerdeführer gemeint sein soll. Der Zeitungsartikel bezieht sich im Wesentlichen auf ergangene Entscheide des Obergerichts des Kantons Aargau und stellt die Methoden der "Aargauer Polizei" in Frage. Darin ist weder eine direkte Betroffenheit des Beschwerdeführers erkennbar, noch wird eine solche durch diesen dargelegt (vgl. E. 1.3.1.1.).