173 f. StGB) schuldig gemacht haben, indem sie in einer E-Mail vom 27. August 2019 an die leitenden Staatsanwälte und an "weitere Mitglieder der Justiz" den Vorwurf erhoben habe, dass durch die Kantonspolizei Aargau Akten über die Staatsanwälte angelegt würden. Ferner habe die Beschuldigte den Vorwurf geäussert, dass die "KRIPO" ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau genehmigungspflichtige Zwangsmassnahmen einsetze (Strafanzeige, S. 7 und S. 25 f.). -9-