1.3.4. 1.3.4.1. Betreffend Vorfall D ("[…]" [Ziff. 3.4. der Nichtanhandnahmeverfügung vom 13. Mai 2022]) stehen die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) und der Ehrverletzung (Art. 173 f. StGB) im Raum. Der Beschuldigte soll versucht haben, dem Ruf der Abteilung "[…]" der Kantonspolizei Aargau und des Beschwerdeführers zu schaden, indem er systematisch die Fehler der Polizei (bspw. bezüglich des Einsatzes von Nummernschild-Scannern) gesammelt habe, um anschliessend mit Hilfe dieser Verfehlungen gegen bereits ergangene Urteile in Revision zu gehen (vgl. Strafanzeige, S. 6 und S. 16 ff.).