" 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kostenfolge." 3.6. Mit Eingabe vom 1. September 2022 verzichtete der Beschuldigte auf die Einreichung einer Stellungnahme zu den Beschwerdeantworten der Beschuldigten und des a.o. Staatsanwalts. 3.7. Mit Eingabe vom 9. September 2022 (Postaufgabe) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein, ohne konkrete Anträge zu stellen. 3.8. Am 23. September 2022 reichte die Beschuldigte eine Stellungnahme ein, worin sie an den mit Beschwerdeantwort vom 8. Juli 2022 gestellten Anträgen festhielt. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: