3.2. Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, am 9. Mai 2022 im B. (in Wettingen) Lebensmittel im Wert von Fr. 1'700.00 gestohlen zu haben. Er sei von zwei Ladendetektiven festgehalten worden und habe vor Ort bereits Fr. 80.00 an die Strafe von Fr. 150.00 bezahlt (Beschwerde vom 17. Mai 2022). Diese Schilderung deckt sich im Wesentlichen mit jener im Rapport der Kantonspolizei vom 11. Mai 2022 (vgl. auch den Rapport der Regionalpolizei Wet- tingen-Limmattal vom 9. Mai 2022 betreffend vorläufige Festnahme) und den bisherigen Aussagen des Beschwerdeführers (Festnahmeeröffnungs- -4-