Der Beschwerdeführer zeige durch sein Verhalten, dass ihm festgelegte Höchstgeschwindigkeiten sowie die Sicherheit und körperliche Integrität anderer Verkehrsteilnehmer völlig egal seien. Bei einer Geschwindigkeit von netto 145 km/h [recte: 146 km/h] im Ausserortsbereich, in welchem 80 km/h erlaubt seien, steige nicht nur das Unfallrisiko erheblich, sondern vor allem auch das Risiko, dass bei einem Unfall andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen und gravierend verletzt würden oder gar ihr Leben lassen müssten.