2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer dessen Motorrad […] unverzüglich auszuhändigen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 7.7% MwSt.)." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 2. Juni 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg unter Verweis auf den angefochtenen Beschlagnahmebefehl sowie die Strafakten: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen." -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: