In der Gefährdungsmeldung wird diesbezüglich festgehalten, dass die Beschwerdeführerin gegenüber Lehrpersonen im Januar 2022 "erstmals" über die Schläge berichtet habe. Insofern ist davon auszugehen, dass sich die Lehrpersonen spätestens seit dieser Meldung im Januar 2022 auf äusserliche Merkmale von Gewalteinwirkungen bei der Beschwerdeführerin oder deren Äusserungen über Schmerzen oder dgl. geachtet haben, ihnen aber diesbezüglich nichts aufgefallen ist. Im Gegenteil, sagte die Heilpädagogin G. anlässlich ihrer Einvernahme aus, dass die Beschwerdeführerin ein sehr aufgestelltes Mädchen sei und immer gestrahlt habe, wenn sie zur Tür hereingekommen sei.