mentiert worden. Wie der vorliegende Fall zudem zeigt, reagiert die Schulleitung in entsprechenden Fällen schnell, so dass bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Gefährdungsmeldung erfolgt wäre. Die Heilpädagogin G., welche die Beschwerdeführerin wöchentlich 4 Stunden betreute, hat bei ihr weder physische noch psychische Veränderungen wahrgenommen (vgl. Einvernahme vom 12. Mai 2022, Frage 37). Gesagtes gilt für die Schulsozialarbeitern H. (vgl. Einvernahme vom 12. Mai 2022, Frage 36). In der Gefährdungsmeldung wird diesbezüglich festgehalten, dass die Beschwerdeführerin gegenüber Lehrpersonen im Januar 2022 "erstmals" über die Schläge berichtet habe.