So habe die Beschwerdeführerin in der zweiten Klasse einen "blauen Flecken" gehabt, welchen die damalige Lehrerin bemerkt und sie darauf angesprochen habe (vgl. Protokoll vom 10. März 2022 der Fachrichterin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Bremgarten, S. 2). Soweit die Beschwerdeführerin durch die mutmasslichen Schläge des Beschuldigten Verletzungen wie Hämatome und dgl. erlitten hatte, sind diese nach einer derart langen Zeitspanne (seit spätestens 8. März 2022) fraglos verheilt und nicht mehr sichtbar, womit sich diese Verletzungen zum jetzigen Zeitpunkt auch durch ärztliche Fachpersonen nicht mehr nachweisen lassen.