Nach den Aussagen der Beschwerdeführerin habe der Beschuldigte sie teilweise auch mit einem Holzscheit geschlagen oder sie "angefasst" (vgl. Gefährdungsmeldung vom 8. März 2022, S. 2). Durch Schläge (mit den Händen oder einem Holzscheit) entstehen zunächst primär Hämatome oder andere sichtbare Verletzungen wie bspw. Rötungen, Schnitte etc. So habe die Beschwerdeführerin in der zweiten Klasse einen "blauen Flecken" gehabt, welchen die damalige Lehrerin bemerkt und sie darauf angesprochen habe (vgl. Protokoll vom 10. März 2022 der Fachrichterin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Bremgarten, S. 2).