Mit Verfügung vom 8. März 2022 der Fachrichterin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Bremgarten wurde dem Beschuldigten und der Mutter superprovisorisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Beschwerdeführerin entzogen und sie wurde fremdplatziert. Die Beschwerdeführerin befindet sich folglich seit dem 8. März 2022 nicht mehr in der Obhut des Beschuldigten, sondern ist in den Räumlichkeiten der F. untergebracht. Der letzte mögliche Zeitpunkt für einen gewaltsamen Übergriff seitens des Beschuldigten (oder der Mutter) zum Nachteil der Beschwerdeführerin war daher spätestens am 8. März 2022.