3.2. Hintergrund der vorliegenden Strafuntersuchung ist die Äusserung der Beschwerdeführerin gegenüber ihren Lehrpersonen, dass sie für schlechte Leistungen und Fehlverhalten durch den Beschuldigten (evt. auch durch die Mutter) geschlagen, verbal heruntergemacht und "angefasst" werde (vgl. Gefährdungsmeldung vom 8. März 2022, S. 2). Mit Verfügung vom 8. März 2022 der Fachrichterin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Bremgarten wurde dem Beschuldigten und der Mutter superprovisorisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Beschwerdeführerin entzogen und sie wurde fremdplatziert.