Ein Gutachten, welches allfällige noch vorhandene Verletzungen feststellen würde, sei für den Ausgang des Strafverfahrens von erheblicher Bedeutung. Insbesondere Schläge mit einem Holzstock seien geeignet, Verletzungen hervorzurufen, welche auch noch wochenlang nachweisbar seien. Dies gelte umso mehr für Verletzungen im Intimbereich durch sexuelle Übergriffe bei einem Mädchen. Der Beweisantrag auf Durchführung einer forensisch-klinischen Untersuchung und Gutachtenserstellung sei weder ungeeignet noch unerheblich für das vorliegende Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe durch die Abweisung des Beweisantrags sowohl gegen ihre Untersuchungspflicht nach Art.