2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt im angefochtenen Beweisergänzungsentscheid an, dass die Beschwerdeführerin bereits über einen Monat nicht mehr bei den Eltern lebe. Gemäss Gefährdungsmeldung vom 8. März 2022 sei es am 7. März 2022 letztmals zu einem tätlichen Übergriff durch den Beschuldigten auf die Beschwerdeführerin gekommen. Es könne festgehalten werden, dass sich eine forensisch-klinische Untersuchung als zu spät erweise und die Durchführung einer solchen Untersuchung nicht mehr zielführend sei.