3. 3.1. Gegen den ihr am 5. Mai 2022 zugestellten Beweisergänzungsentscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Mai 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Der Beweisergänzungsentscheid der Beschwerdegegnerin vom 4. Mai 2022 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die Beschwerdeführerin umgehend forensisch-klinisch untersuchen zu lassen und ein rechtsmedizinisches Gutachten über die Ergebnisse der Untersuchung in Auftrag zu geben.