" A. sei unverzüglich forensisch-klinisch untersuchen zu lassen und es sei ein rechtsmedizinisches Gutachten über die Ergebnisse der Untersuchung in Auftrag zu geben." 2.2. Am 4. Mai 2022 erliess die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten folgenden Beweisergänzungsentscheid: " 1. Der Beweisantrag der Prozessbeiständin Rechtsanwältin Isabella Schibli wird hinsichtlich der Durchführung einer forensisch-klinischen Untersuchung bzw. der Erstellung eines rechtsmedizinischen Gutachtens von A. abgewiesen. 2. Für diesen Entscheid werden keine Kosten erhoben." -3-