wurde, die Beschwerdeführerin jedoch am 26. September 2022 eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt hat. Wann das begründete Urteil vorliegen wird, steht im heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Bis zur rechtskräftigen Erledigung dieses Zivilprozesses kann es noch mehrere Monate, im Fall eines Weiterzugs an das Obergericht und allenfalls an das Bundesgericht sogar noch ein Jahr oder länger dauern. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Verfolgung des dem Beschuldigten vorgeworfenen Tatbestands der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher Ende November 2023 verjähren wird (Art. 103 und Art. 109 i.V.m. Art. 325 StGB). Das Beschleunigungsgebot (Art.