Es ist auch nicht davon auszugehen, dass das Urteil des Arbeitsgerichts die Beweiswürdigung im Strafverfahren erheblich erleichtern würde. Vielmehr werden unabhängig davon durch die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm zur Erforschung der materiellen Wahrheit von Amtes wegen (Art. 6 StPO) weitere Beweiserhebungen - wie die Befragung von Zeugen (z.B. des Autoverkäufers F.) und Auskunftspersonen (z.B. des Versicherungsberaters G.) sowie die Edition von Unterlagen (z.B. Bankunterlagen, Buchhaltungsunterlagen 2020 bei der Beschwerdeführerin, Mehrwertsteuerabrechnungen 2020 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Quel-