3.2.2. In der Strafanzeige vom 26. Februar 2021 (UA Reg. 4) und deren Ergänzung vom 2. Januar 2022 (UA Reg. 7) wirft die Beschwerdeführerin dem Beschuldigten vor, er habe die Deklaration und Abrechnung der Quellensteuer und der Mehrwertsteuer unterlassen, bei Fahrzeugen das Verbot des Halterwechsels ("Code 178") umgangen, vermögensschädigende Versicherungsverträge mittels eigenmächtig missachteter Kollektivunterschrift abgeschlossen, die Barkasse und das entsprechende Kassenjournal ordnungswidrig geführt (Vorenthalten nicht verbuchter Bargeldzuflüsse, unrechtmässige Entnahme von Bargeld zur eigenen Bereicherung), Firmen-