Tippfehlers auf Fr. 16'540.19 nebst Zins zu 5 % seit 30. November 2020. Die Forderung der Beschwerdeführerin setzt sich gemäss ihren Rechtsschriften im arbeitsgerichtlichen Verfahren zusammen aus Fr. 1'600.00 als Rückzahlung des dem Beschuldigten gewährten Vorschusses für den Mietzins der Garage für Januar 2020, Fr. 19'900.00 für das Fahrzeug "Chrysler Aspen", welches der Beschuldigte ohne Zustimmung der Beschwerdeführerin auf sich privat habe umschreiben lassen, Fr. 1'000.00, welche der Beschuldigte für den Kauf des Madza CX-7 aus der Geschäftskasse genommen und nicht dem Käufer übergeben, sondern für sich behalten habe, sowie