Die Beschwerdeführerin ersuchte mit Klageantwort und Widerklage vom 26. Juli 2021 um Abweisung der Klage sowie um Verpflichtung des Beschuldigten zur Bezahlung von Fr. 29'540.19 nebst Zins zu 5 % seit 30. November 2020. In der Duplik und Widerklagereplik reduzierte sie den widerklageweise verlangten Betrag wegen eines Rechnungs- resp. Tippfehlers auf Fr. 16'540.19 nebst Zins zu 5 % seit 30. November 2020.