Er spielt eine aktive Rolle im Verfahren und verfügt über Zwangsmittel und weitgehende Befugnisse. In der Regel ist deshalb das Zivilverfahren aufzuschieben, um dem Strafrichter die Ermittlung des Sachverhalts zu ermöglichen (Urteil des Bundesgerichts 1B_67/2011 vom 13. April 2011 E. 4.1 m.w.H.).