innerungslücken nicht relevant. Abgesehen davon, dass nicht ersichtlich sei, welche Erkenntnisse eine Hausdurchsuchung bringen sollte, wäre eine solche zwei Jahre nach den inkriminierten Vorfällen ohnehin nicht mehr sinnvoll. Bankeditionen könnten hingegen jederzeit gemacht werden und seien nicht zeitkritisch. Angesichts des kurz vor dem Abschluss stehenden Zivilprozesses sei eine Sistierung sinnvoll, da darin der grösste Teil der für das Strafverfahren relevanten Sachverhalte abschliessend festgestellt werde.