Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB), ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) und ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB) aus, zum identischen Sachverhalt hätten der Beschuldigte am 14. April 2021 beim Arbeitsgericht Zofingen eine Klage und die Beschwerdeführerin am 26. Juli 2021 eine Widerklage eingereicht. Somit hänge der Ausgang des Strafverfahrens von einem anderen Verfahren ab und es erscheine angebracht, dessen Ausgang abzuwarten. Die Strafuntersuchung sei deshalb unbefristet zu sistieren. Die Beweise, deren Verlust zu befürchten sei, seien erhoben worden.