3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 23. Mai 2022 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten am 30. Mai 2022. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 15. Juni 2022 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Der Beschuldigte erklärte mit Eingabe vom 15. Juni 2022, er verzichte auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: