2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, a) das Strafverfahren weiterzuführen sowie insbesondere b) den Beschuldigten und die in der Stellungnahme vom 02.01.2022 genannten Personen (erstmalig) zu befragen, ferner c) zwecks Sicherung einer Einziehung bzw. Ersatzforderung entsprechende Bankeditionen mit allfälligen Kontosperren durchzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates."