2.2. Mit gleichentags gefälltem Beschluss des Bezirksgerichts Bremgarten wurde der Verbleib des Beschwerdeführers in Sicherheitshaft für die einstweilige Dauer von drei Monaten bis am 4. August 2022 angeordnet. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 16. Mai 2022 erhob der amtlich verteidigte Beschwerdeführer eigenhändig Beschwerde gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Bremgarten vom 5. Mai 2022. Er beantragte die sofortige Haftentlassung und einen Freispruch in allen Anklagepunkten. 3.2. Mit Verfügung vom 17. Mai 2022 wurde die Zustellung der Beschwerde an den amtlichen Verteidiger angeordnet und Frist zur allfälligen Verbesserung bzw. Ergänzung gesetzt. -4-