1.5. Am 31. März 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Zusammenhang mit weiteren Delikten (Beschimpfung und Drohung) einen zweiten Zusatzantrag zum Antrag der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 11. Februar 2022 und beantragte erneut die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB.