Am 14. Februar 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten unter Einbezug weiterer Delikte (Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) beim Bezirksgericht Bremgarten einen Zusatzantrag zum Antrag vom 11. Februar 2022 und beantragte erneut die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB. 1.4. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 18. Februar 2022 wurde der Beschwerdeführer auf Antrag der Staatsan- -3-