1.3. Am 11. Februar 2022 stellte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau beim Bezirksgericht Bremgarten einen Antrag auf Anordnung einer Massnahme gemäss Art. 374 ff. StPO und beantragte die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Drohung, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Urkundenfälschung, Erschleichen einer falschen Beurkundung, mehrfacher falscher Anschuldigung und mehrfacher Irreführung der Rechtspflege.