Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2021.384 vom 4. Januar 2022). Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 21. Januar 2022 verfügte Sperre für weitere Haftentlassungsgesuche wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.22 vom 3. Februar 2022 gutgeheissen.