Nach erneuter Erläuterung der Rechte und dem Hinweis, dass er zurzeit als Beschuldigter gelte und sich selbst belaste, habe der Beschwerdeführer angegeben, dass er dies verstanden habe und sich erklären möchte. Der Beschwerdeführer habe anschliessend geschildert, dass es zu einem Streit gekommen sei, in dessen Verlauf er seinem Vater eine Ohrfeige gegeben habe, ihn fünf bis zehn Mal mit der Gürtelschnalle gegen den Kopf sowie mehrfach mit der Faust geschlagen habe.