Das Strafverfahren betreffend sämtliche Delikte ist noch am Laufen. Die Schilderungen der Beschwerdeführerin werden durch Zeugen zudem als durchaus glaubwürdig bezeichnet (vgl. Gefährdungsmeldung vom 8. März 2022, S. 3; Einvernahme C. vom 12. Mai 2022, Frage 10). Nach dem Gesagten erscheint eine Zivilforderung derzeit nicht als aussichtslos. 5.4. Zusammenfassend ist der Beschwerdeführerin für die Verfahrenskosten des Strafverfahrens die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. 6. 6.1. Die Beschwerdeführerin beantragt auch für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege.