Verfahren übernehmen könne oder ob der Auftrag für eine Vertretung im Strafverfahren an einen selbstständigen Anwalt übertragen werden müsse. Sofern neben der bereits bestehenden Beistandschaft von der KESB ein Rechtsanwalt explizit als Prozessbeistand für ein designiertes Verfahren bestellt werde, sei auf Antrag der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege des Privatklägers zu prüfen.