ein entsprechender Antrag sei auch nicht in Aussicht gestellt worden. Der Antrag auf Einsetzung einer Prozessbeistandschaft sei von Seiten der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gestellt worden, da sich das Strafverfahren gegen den Vater der minderjährigen Beschwerdeführerin richte. Die Einsetzung von Rechtsanwältin Isabella Schibli sei daher durch das Bezirksgericht Bremgarten, Präsidium des Familiengerichts, als Verfahrensbeistand für das vorliegende Strafverfahren erfolgt, weshalb die Entschädigung ohnehin bereits über Art. 404 ZGB i.V.m. § 13 V KESR gewährleistet sein sollte.