2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt in der angefochtenen Verfügung aus, dass die Privatklägerschaft einzig dann Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege habe, wenn sie Zivilansprüche geltend mache. Es sei mit Blick auf die Eingabe vom 13. April 2022 nicht ersichtlich, dass die unentgeltliche Rechtspflege zur Durchsetzung von Zivilansprüchen erforderlich sei. Insbesondere würden keine Zivilansprüche geltend gemacht und -4-