Dem E-Mail der die forensisch-klinische Untersuchung der Ehefrau des Beschwerdeführers am 6. Juni 2021 durchführenden Rechtsmedizinerin des IRM Aarau vom 8. Juni 2021 lässt sich entnehmen, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers verschiedene Verletzungen erlitten hat, welche dem Aspekt nach mehrheitlich frisch waren (vgl. E. 4.3.2.2 hiervor). Der Beschwerdeführer bestreitet die Vorwürfe zwar, räumte jedoch ein, dass es zwischen ihm und seiner Ehefrau zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sei, bei der er sie "geschoben" habe. Dabei sei sie an die Wand angekommen (vgl. E. 4.3.2.3 hiervor).