formationen erst eine vorläufige Einschätzung bezüglich Rückfall- respektive Ausführungsgefahr vorgenommen werden könne. Die Ausführungen verstünden sich zudem unter dem Vorbehalt, dass sich die Tatvorwürfe (versuchte Tötung evtl. Gefährdung des Lebens, mehrfache Vergewaltigung, mehrfache Drohung etc.; Indexdelikte) als zutreffend erwiesen. Das Ausführungsrisiko hinsichtlich (Todes-)Drohungen werde als klein bis mittel eingeschätzt. Das Wiederholungsrisiko für häusliche Gewalt werde als mittel eingeschätzt.