4.3.2.3. Der Beschwerdeführer führte anlässlich der Eröffnung seiner Festnahme am 7. Juni 2021 aus, er habe seine Ehefrau einzig geschoben. Dabei sei sie an die Wand angekommen. Die weiteren Vorwürfe stimmten nicht. Seine Ehefrau sei auf ihn sauer, weil er sie betrogen habe und sie Fotos auf seinem Telefon gefunden habe. Sie wolle sich rächen. Er fände es schön, wenn die Eltern seiner Ehefrau von den Vorwürfen wüssten. Der Beschwerdeführer glaube nicht, dass sie ihre Eltern informiert habe. Er habe bereits mit seinem Schwiegervater telefoniert und sich über seine Ehefrau beschwert. Dieser habe dem Beschwerdeführer versprochen, mit ihr darüber zu sprechen.