4.3.2. 4.3.2.1. Anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme als Opfer legte die Ehefrau des Beschwerdeführers dar, am Abend des 5. Juni 2021 habe er ihre Tochter mit den Fäusten geschlagen, weil diese geweint habe. Danach sei er auf sie losgegangen. Er habe gesagt, sie solle Fotos von ihrem Mobiltelefon löschen, auf denen Konversationen zwischen dem Beschwerdeführer und anderen Frauen zu sehen gewesen seien. Er habe ihr mehrfach damit gedroht, dass sie durch seine Hände sterben würde. Der Beschwerdeführer habe sie mit beiden Fäusten gegen den Kopf und gegen den Körper geschlagen. Sodann habe er sie aufs Bett geworfen und gewürgt. Mit der -7-