Überdies wünsche sie ausdrücklich ein gemeinsames Zusammenleben. Auch aus dem Gutachten vom 20. Juli 2021 könne für den heutigen Zeitpunkt nicht mehr auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen werden, zumal es sich lediglich um ein Kurzgutachten handle und diesem laut dem Gutachter selbst nicht dieselbe diagnostische und prognostische Aussagekraft zukomme wie einem umfassenden Gutachten. Sodann habe der Gutachter darauf hingewiesen, dass seine Ausführungen sich unter dem Vorbehalt verstünden, dass sich die Tatvorwürfe (versuchte Tötung, evtl. Gefährdung des Lebens, mehrfache Vergewaltigung, mehrfache Drohung etc.) als zutreffend erwiesen.