1. 1.1. Am 5. Juni 2021 meldete B., die Ehefrau von A. (nachfolgend: Beschwerdeführer), der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Aargau einen Vorfall häuslicher Gewalt seitens Beschwerdeführer ihr und der gemeinsamen Tochter C. gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete aufgrund dessen eine Strafuntersuchung gegen diesen. Der Beschwerdeführer wurde am 6. Juni 2021 vorläufig festgenommen.