3.2.3. Im Übrigen ist eine Stückelung in 100-er und 200-er Noten für Erspartes (vorwiegend aus Geldgeschenken) nicht unüblich. Auch wenn die beschlagnahmten Noten gemäss schriftlichem Durchsuchungsbefehl vom 4. April 2021 (UA Register 4) druckfrisch gewesen sein sollen, heisst das nicht, dass sie noch nicht in Umlauf waren. Auch Noten, die bereits in Umlauf waren, können neuwertig aussehen. Zudem können kontaminierte Noten nicht kontaminierte – allenfalls druckfrische – Noten kontaminiert haben, da alle beschlagnahmten Noten in einem Bündel im selben Kuvert aufbewahrt worden sind.