Rein überschlagsmässig gerechnet ist es im Hinblick auf die regelmässigen Geldgeschenke von verschiedenen Verwandten/Bekannten über mehrere Jahre hinweg möglich, dass der Beschwerdeführer bis zu seinem 20. Lebensjahr (Zeitpunkt der Beschlagnahme) einen Betrag in der Grössenordnung der beschlagnahmten Geldmenge von Fr. 15'020.00 sparen konnte. Dass er das Geld zu Hause in einem Kuvert aufbewahrte, lässt keinen Rückschluss auf eine deliktische Herkunft des Geldes zu.