Zu Weihnachten habe er regelmässig Fr. 100.00 bekommen (Einvernahme vom 29. September 2021 in UA Register 6, Frage 60). Gemäss Bestätigung seiner Mutter vom 8. Mai 2022 (Beilage zur Beschwerde) erhielt der Beschwerdeführer von ihr, seinem Vater, den Grosseltern sowie Gotti und Götti zu diversen Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten, Ostern und zum "Samichlaustag" finanzielle Zuwendungen. Grössere Geldgeschenke soll er zur Erstkommunion, zur Firmung, zum 18. Geburtstag, zum Übertritt von der Real- in die Sekundarschule sowie zum Schulabschluss bekommen haben.