3.2. 3.2.1. Das in Frage stehende Bargeld in Höhe von Fr. 15'020.00 (1 x Fr. 20.00, 126 x Fr. 100.00 und 12 x Fr. 200.00) wurde am 2. April 2021 im Rahmen eines Polizeieinsatzes am Wohnort des Beschwerdeführers in seinem Zimmer beschlagnahmt (Durchsuchungsbefehl vom 4. April 2021 in UA Register 4; Vollzugsbericht vom 6. Mai 2021 in UA Register 4; Fotografie Nr. 12/13 in UA Register 4; Einvernahme vom 3. April 2021 in UA Register 6, Frage 50). Das beschlagnahmte Bargeld wurde auf Drogenspuren überprüft. Von den insgesamt 139 Banknoten wurden fünf Stichproben genommen. Alle Proben verliefen positiv auf Betäubungsmittel.