Auf Ersuchen der Kantonspolizei Aargau eröffnete die Staatsanwaltschaft Baden gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und ordnete die Durchsuchung seines Zimmers an. Neben 2.7 Gramm Marihuana wurde Bargeld in Höhe von Fr. 15'020.00 aufgefunden und beschlagnahmt. Das Bargeld war mit Betäubungsmitteln kontaminiert. 2.2. Weil im Rahmen der Untersuchung nicht erhärtet werden konnte, dass der Beschwerdeführer mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte, wurde das Strafverfahren wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Widerhandlung -4-